Allgemeine Reisebedingungen
(Maike Berg – Reiseberatung)
Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Reisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen auch Papier, E-Mails oder Speicherkarten.
1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Veranstalterin Maike Berg (nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der Reiseteilnehmer erhält eine entsprechende Zahlungsaufforderung vom Reiseveranstalter. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.
Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
Zahlungen können in bar oder per Überweisung entgegengenommen werden.
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an Maike Berg geleistet werden.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 5 zu verlangen.
3. Leistungen und Prospektangaben
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Internet, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.
Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.
Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Ausflüge).
Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht vorhersehbar ist. Im Fall entgangener oder keiner Sichtungen ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.
Sofern in der Reisebeschreibung auf einen Expeditions-Charakter der Tour hingewiesen wird, gilt: Bei erheblichen Zeit-, Witterungs-, Strecken- oder Gesundheitsproblemen kann es während der Expedition erforderlich werden, von der vorab beschriebenen Reise oder dem normalen Tagesverlauf abzuweichen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Risiken, die insbesondere infolge des Expeditionscharakters auftreten können.
Sofern Teile der Reise in Zusammenarbeit mit lokalen Anbietern durchgeführt werden, so sind deren Bedingungen ein grundlegender Maßstab, der Geltung für alle Reiseteilnehmer hat.
4. Leistungsänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungssänderungen zu erklären.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Reisende in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer und verständlicher Weise zu informieren.
Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere Änderungen der Reiseroute aufgrund Straßen- und Wetterverhältnissen vor.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.
Bei den von Maike Berg veranstalteten Reisen werden
- bis inklusive 61 Tage vor Reiseantritt 20%
- vom 60. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 30. bis 16. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 15. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
- vom 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90%
als Ersatzanspruch gefordert.
Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Dem Reisenden bleibt es in jedem Falle unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Storno-Pauschale entstanden ist.
Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 5 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat.
Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 5 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
Es wird dem Kunden dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter
Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende die auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1.) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die jeweilige Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde. Bei Nichterreichen der jeweils pro Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann durch den Veranstalter die Durchführung der Reise mit einer geringeren Teilnehmerzahl gegen Aufpreis gewährleistet werden, wenn hierüber eine vertragliche Einigung mit den Reiseteilnehmern herbeigeführt wird. Alternativ hält sich der Reiseveranstalter den Rücktritt bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt vor.
2.) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde unverzüglich zurück.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).
Die vertragliche Haftung vom Reiseveranstalter für reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis des jeweiligen Reisenden beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.
10. Versicherungen
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reiserücktrittkostenversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reiseunfallversicherung,
- Reisekrankenversicherung
11. Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (insbesondere Leistungsgutscheine) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 17).
Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Eine gegebenenfalls örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen bzgl. Flugverbindungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
12. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
13. Zollbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen des Reisenden gegen den Veranstalter ist Norderstedt der Gerichtsstand. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz vom Veranstalter vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, soweit internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, den entgegenstehen.
15. Hinweis für Verbraucher
Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.
16. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
17. Reiseveranstalter
Maike Berg
Lehmbergstr. 25
D – 25548 Kellinghusen
Telefon: +49 4822 363 5387
E-Mail: info@tracks4africa.de
Gültig ab 1. Oktober 2018
18. Datenschutz
Alle auf Personen bezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die uns durch den Kunden übermittelten personenbezogenen Daten (auch online) werden elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet, auch im Wege des automatisierten Verfahrens. Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu verwendet werden können, die Identität des Kunden zu erfahren wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail- oder IP-Adresse. Personenbezogene Daten werden von uns nur erhoben und erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit der Buchung stehen und notwendig sind, um die Abwicklung und Zahlung der Buchung störungsfrei zu gewährleisten. Die Erfassung und Verarbeitung der vom Kunden übermittelten Daten findet unter Beachtung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Kunde kann auf Nachfrage unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit, sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten geltend machen. Sollte eine Löschung beantragt werden, muss beachtet werden, dass dem möglicherweise gesetzliche Regelungen oder abrechnungstechnische/buchhalterische Zwecke entgegenstehen können. Die Anfrage ist zu richten an: info@tracks4africa.de. Eine Beschwerde kann bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein erhoben werden. Bitte sehen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung auf
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